Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 30. September 2020 |
Teil römisch drei |
151. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Tschad am 26. Juni 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2018,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Äthiopien am 24. August 2020 den anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel 441, zurückgezogen.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 25/2009.