BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 30. September 2020

Teil römisch drei

151. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

151. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Tschad am 26. Juni 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2018,) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Äthiopien am 24. August 2020 den anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel 441, zurückgezogen.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 25/2009.