Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 11. September 2020 |
Teil römisch drei |
140. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Irland am 25. Mai 2020 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2011,) hinterlegt.
Edtstadler