Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. August 2020 |
Teil römisch drei |
134. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen |
Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Botsuana am 7. Jänner 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2020,) hinterlegt.
Edtstadler