Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. August 2020 |
Teil römisch drei |
132. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) |
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bosnien und Herzegowina am 7. August 2020 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1981,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 101 aus 2020,) hinterlegt.
Edtstadler