Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. August 2020 |
Teil römisch drei |
130. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Namibia am 27. Juli 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2020,) hinterlegt und hiebei gemäß Artikel 11, Absatz 3, des Übereinkommens erklärt, dass es sich durch die in Artikel 11, Absatz 2, vorgesehenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten nicht gebunden erachtet.
Edtstadler