Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. August 2020 |
Teil römisch drei |
126. Kundmachung: | Geltungsbereich der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 2019,), auf Jersey notifiziert.
Edtstadler