Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. August 2020 |
Teil römisch drei |
125. Kundmachung: | Geltungsbereich der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2019,), auf Jersey notifiziert.
Edtstadler