Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 11. August 2020 |
Teil römisch drei |
122. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Nach einer Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Monaco die anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2020,) erklärten Vorbehalte1 ab 1. Februar 2020 um weitere fünf Jahre verlängert.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 54/2015 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210].