Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 11. August 2020 |
Teil römisch drei |
121. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit |
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Tonga am 4. August 2020 das Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 223 aus 2019,) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz 3, für Tonga am 4. August 2021 in Kraft.
Edtstadler