Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 7. August 2020 |
Teil römisch drei |
116. Kundmachung: | Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Algerien am 21. Juli 2020 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2005, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2009,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 2019,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 179 aus 2018,) hinterlegt.
Edtstadler