BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 25. Oktober 2019

Teil römisch eins

101. Bundesgesetz:

Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Ausschussbericht 691 Sitzung 88,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10250 Sitzung 897,, )

101. Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen betreffend Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG hinsichtlich der Finanzjahre 2020 bis 2034 in der Höhe von bis zu 11.024 Millionen Euro zu begründen.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

Van der Bellen

Bierlein