Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 29. März 2019 |
Teil römisch zwei |
83. Kundmachung: | Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt |
Auf Grund des Paragraph 10, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
1. Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (48. Novelle zur KDV 1967), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 376 aus 2002,, wird wie folgt berichtigt:
In Ziffer 26, lautet es in Paragraph 69, Absatz 5, statt „ die ser Bestimmung“ richtig „dieser Bestimmung“.
2. Die Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 2015,, wird wie folgt berichtigt:
In Ziffer 3, lautet es in Paragraph 3, Absatz 5, statt „BGBl. römisch zwei Nr. ##/2015“ richtig „BGBl. römisch zwei Nr. 412/2015“.
3. Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß Paragraph 30, Absatz 4 und Paragraph 30 a, Absatz eins, des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2016 – FJMV 2016), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 16 aus 2016,, wird wie folgt berichtigt:
In den Anlagen 1 bis 3 zur Verordnung lautet die Kopfzeile statt „BGBl. römisch zwei – Ausgegeben am 19. Jänner 2016 – Nr. 9“ richtig „BGBl. römisch zwei – Ausgegeben am 19. Jänner 2016 – Nr. 16“.
4. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Energieeffizienz-Richtlinienverordnung geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 172 aus 2016,, wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 144 der Anlage 1 lautet es statt „BGBl. römisch zwei Nr. XX/2016,“ richtig „BGBl. römisch zwei Nr. 172/2016“.
5. Die Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016 aus 2017,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 427 aus 2016,, wird wie folgt berichtigt:
Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „Teil“ richtig „Teil II“.
6. Die Zehnte Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2017,, wird wie folgt berichtigt:
Im Kurztitel lautet es statt „Änderung der Verordnung des Bundesministerin“ richtig „Änderung der Verordnung des Bundesministers“.
7. Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (14. Novelle zur FS-DV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2017,, wird wie folgt berichtigt:
Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „(14. Novelle zur FS-DV)“ richtig „(14. Novelle zur FSG-DV)“.
8. Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die vorzeitige Freistellung werdender Mütter (Mutterschutzverordnung – MSchV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 310 aus 2017,, wird wie folgt berichtigt:
Im Formular 1 der Anlage lautet die Eintragung im letzten Feld statt „BGBl. römisch zwei Nr. XX/2017“ richtig „BGBl. römisch zwei Nr. 310/2017“.
9. Die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten festgesetzt wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2017,, wird wie folgt berichtigt:
Im Stirnbalken lautet es statt „Festsetzung des der Mindestlohntarifs“ richtig „Festsetzung des Mindestlohntarifs“.
10. Die Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend das Verzeichnis von Normen für die allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 233 aus 2018,, wird wie folgt berichtigt:
Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „233. Verordnung:“ richtig „233. Kundmachung:“.
11. Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 263 aus 2018,, wird wie folgt berichtigt:
In der Anlage 5 lautet es auf Seite 35 statt „BGBl. römisch zwei Nr. xxx/2018“ richtig „BGBl. römisch zwei Nr. 263/2018“.
Kurz