Anlage   8 zu Paragraph 20 Studierendendaten der Privatuniversitäten für die Bundesministerin oder den Bundesminister

  1. Ziffer eins
    Aufbau der Datensätze der Studierendendaten der Privatuniversitäten
  2. Ziffer u,
    übermitteln sind:
  3. eins Punkt eins
    Datensätze aller Studierenden zum Stichtag (Inhaltsangabe „Studierende aktiv“) und
  4. eins Punkt 2
    Datensätze aller Studierenden, die seit dem vorangegangenen Stichtag das Studium beendet haben (Inhaltsangabe „Studierende beendet“).
  5. Ziffer 2
    Aufbau der Datensätze:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Meldedatum

(JJJJMMTT)

2

Juristische Person (Kennzahl, Bezeichnung, Ort, Bundesland)

codiert

3

Studium (Code, Bezeichnung, Art, Organisationsform, Startsemester, Standort, Regelstudiendauer, akademischer Grad)

gemäß 3.2

4

ISCED (1999, 2013)

 

5

Personenflag

 

6

Matrikelnummer

 

7

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

 

8

Geburtsdatum

(JJJJMMTT)

9

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

10

Geschlecht

M, W oder römisch zehn

11

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

12

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

 

13

Heimatort

 

14

Gemeindekennziffer des Heimatortes

 

15

Aufnahmedatum der/des Studierenden in den Studiengang

(JJJJMMTT)

16

Aufnahme als Studienanfänger/in (1) oder Studienfortsetzer/in (2)

 

17

Beendigungsdatum des Studiums

(JJJJMMTT)

18

Beendigungsform

gemäß 3.3

19

Status im Studium

codiert

20

Mobilitätsprogramm

codiert gemäß Ziffer 2, der Anlage 2

21

Gastland

codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

  1. Ziffer 3
    Feldinhalt:
  2. 3 Punkt eins
    Die Felder 1 bis 16 dürfen nicht leer übergeben werden. Bei den Datensätzen gemäß Ziffer eins Punkt 2, dürfen auch die Felder 17 und 18 nicht leer übergeben werden.
  3. 3 Punkt 2
    Art des Studiums:

1

Bachelor- oder Bakkalaureatsstudium

2

Diplomstudium

3

Master-, Magister- oder Lizentiatsstudium

4

Doktoratsstudium

5

Universitätslehrgang

6

Universitätslehrgang mit einer Mindestdauer von 4 Semestern

7

Sonstiger Studiengang oder Lehrgang

  1. 3 Punkt 3
    Beendigungsform:

1

Erfolgreicher Abschluss

2

Beendigung ohne Abschluss

3

Studienunterbrechung