BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 17. Jänner 2019

Teil römisch drei

9. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

9. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Norwegen, welches das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2014,) mit Wirkung vom 27. Dezember 1969 ratifiziert1 hat, am 18. Dezember 2018 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:

„Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Artikel 12, Absatz 2, des Übereinkommens, unterzeichnet am 2. April 2007, kündigt die Regierung des Königreichs Norwegen Kapitel römisch eins des Übereinkommens.“

Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 19. Dezember 2019 wirksam.

Kurz

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975.