Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 7. Juni 2019 |
Teil römisch drei |
87. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu dem Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen |
Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat Serbien am 3. September 2015 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2013,) hinterlegt.
Bierlein