Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 7. Juni 2019 |
Teil römisch drei |
77. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 175 aus 2018,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Gabun |
10. Mai 2019 |
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Palau |
27. Mai 2019 |
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Die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2010, wird dahingehend berichtigt, dass der Listeneintrag bezüglich der Hinterlegung der entsprechenden Urkunde durch Gabun am 22. September 2010 aus der Liste gestrichen wird.
Bierlein