BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 17. Jänner 2019

Teil römisch drei

7. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

7. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Turkmenistan am 26. Dezember 2018 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 196 aus 2017,) hinterlegt.

Kurz