Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 17. Jänner 2019 |
Teil römisch drei |
7. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Turkmenistan am 26. Dezember 2018 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 196 aus 2017,) hinterlegt.
Kurz