Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 14. Mai 2019 |
Teil römisch drei |
64. Kundmachung: | Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Togo1 am 12. April 2019 Erklärungen gemäß Artikel 287 und 298 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 221 aus 2018,) abgegeben.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].