Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 5. April 2019 |
Teil römisch drei |
44. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 18. März 2019 seine Beitrittsurkunde zum Zweiten Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2018,) hinterlegt.
Kurz