Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 18. März 2019 |
Teil römisch drei |
25. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Slowenien am 20. Februar 2019 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1991 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 194 aus 2018,) gebunden zu erachten.
Kurz