BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 27. Dezember 2019

Teil römisch drei

233. Kundmachung:

Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

233. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2019,) ratifiziert:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 34, Absatz 2 :

Lettland1

1. Februar 2020

Liechtenstein1

1. April 2020

Mauritius1

1. Februar 2020

Bierlein

1  Vorbehalte und Notifikationen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der OECD unter http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf einsehbar.