BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 23. Dezember 2019

Teil römisch drei

231. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

231. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

Nach Mitteilungen der Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2018,) ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Niue

14. Juni 2018

Vereinigte Republik Tansania

14. August 2019

Zentralafrikanische Republik

25. September 2018

Bierlein