Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 10. Dezember 2019 |
Teil römisch drei |
218. Kundmachung: | Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nigeria am 2. Dezember 2019 eine Erklärung gemäß Artikel 287, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 142 aus 2019,) abgegeben1.
Bierlein
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].