BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 10. Dezember 2019

Teil römisch drei

218. Kundmachung:

Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

218. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nigeria am 2. Dezember 2019 eine Erklärung gemäß Artikel 287, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 142 aus 2019,) abgegeben1.

Bierlein

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].