Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 28. November 2019 |
Teil römisch drei |
204. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation am 16. September 2019 ihre Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 2019,) hinterlegt und dabei Vorbehalte angebracht und Erklärungen abgegeben1.
Bierlein
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 182].