BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 28. November 2019

Teil römisch drei

204. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

204. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation am 16. September 2019 ihre Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 2019,) hinterlegt und dabei Vorbehalte angebracht und Erklärungen abgegeben1.

Bierlein

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 182].