Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 20. November 2019 |
Teil römisch drei |
201. Kundmachung: | Geltungsbereich der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2014,), auf Gibraltar notifiziert.
Spanien hat am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Mitteilung bezüglich dieser Note des Vereinigten Königreichs abgegeben1.
Bierlein
1 Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.d].