Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 14. November 2019 |
Teil römisch drei |
193. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2019,) beigetreten:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Korea, Demokratische Volksrepublik |
1. Oktober 2019 |
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Salomonen |
24. Oktober 2019 |
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Tonga |
3. Oktober 2019 |
Bierlein