BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 14. November 2019

Teil römisch drei

193. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

193. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2019,) beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Korea, Demokratische Volksrepublik

1. Oktober 2019

Salomonen

24. Oktober 2019

Tonga

3. Oktober 2019

Bierlein