BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 14. November 2019

Teil römisch drei

189. Kundmachung:

Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

189. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 2016,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Jordanien

9. März 2017

Samoa

2. Oktober 2019

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Samoa gemäß Artikel 64, Absatz 5, des Vertrages erklärt, dass es sich durch Artikel 59, nicht als gebunden betrachtet.

Bierlein