BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 14. November 2019

Teil römisch drei

188. Kundmachung:

Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

188. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 18. März 2019 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht Bundesgesetzblatt Nr. 596 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 142 aus 2012,) hinterlegt.

Ferner hat Spanien am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Mitteilung bezüglich der vom Vereinigten Königreich1 anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens erklärten territorialen Anwendbarkeit auf Gibraltar abgegeben2.

Bierlein

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 596/1988.

2  Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2].