BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 15. Oktober 2019

Teil römisch drei

172. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

172. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Angola am 2. Oktober 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung Bundesgesetzblatt Nr. 377 aus 1972,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2019,) hinterlegt.

Ferner hat der Generalsekretär mitgeteilt, dass Palästina1 am 8. August 2019 eine Erklärung2 nach Artikel 14, des Übereinkommens abgegeben hat.

Bierlein

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 219/2017.

2  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.2].