BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 8. Oktober 2019

Teil römisch drei

164. Kundmachung:

Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

164. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2019,) ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 34, Absatz 2 :

Belgien1

1. Oktober 2019

Dänemark1

1. Jänner 2020

Indien1

1. Oktober 2019

Island1

1. Jänner 2020

Kanada1

1. Dezember 2019

Norwegen1

1. November 2019

Russische Föderation1

1. Oktober 2019

Schweiz1

1. Dezember 2019

Ukraine1

1. Dezember 2019

Bierlein

1  Vorbehalte und Notifikationen dieser Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der OECD unter http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf abrufbar.