Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 13. September 2019 |
Teil römisch drei |
143. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 29. August 2019 die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2013,) auf Gibraltar notifiziert.
Die Ausdehnung wird am 1. Dezember 2019 wirksam.
Bierlein