BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 10. Juli 2019

Teil römisch drei

106. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

106. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Kongo am 19. Dezember 2018 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2017,) hinterlegt.

Bierlein