Anlage 1.2

              HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WEIN- UND OBSTBAU

     
 

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

     

1.

Religion

(römisch drei)

2.

Gesellschaft und Recht

 

2.1

Geschichte und Politische Bildung, Recht

(römisch drei)

3.

Sprache und Kommunikation

 

3.1

Deutsch1

(römisch eins)

3.2

Englisch

(römisch eins)

4.

Natur- und Formalwissenschaften

 

4.1

Angewandte Physik und Angewandte Chemie

(römisch zwei)

4.2

Angewandte Biologie und Ökologie2

(römisch zwei)

4.3

Angewandte Mathematik

(römisch eins)

4.4

Angewandte Informatik

(römisch eins)

5.

Wein- und Obstbau, Technologie

 

5.1

Chemie der Früchte und Weine

(römisch zwei)

5.2

Mikrobiologie und Hygiene

(römisch zwei)

5.3

Pflanzenschutz und Pflanzenbau2

römisch zwei

5.4

Weinbau und biologische Produktion

römisch eins

5.5

Obstbau und biologische Produktion

römisch eins

5.6

Maschinen- und Verfahrenstechnik

(römisch eins)

5.7

Technologie der Traubenverarbeitung

(römisch eins)

5.8

Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung

(römisch eins)

5.9

Forschung und Innovation

römisch zwei

5.10

Laboratorium

römisch eins

5.11

Wein- und obsttechnologisches Praktikum

(römisch fünf a)

6.

Wirtschaft und Unternehmensführung, Personale und soziale Kompetenzen

 

6.1

Wirtschaftsgeografie und Globale Entwicklung, Volkswirtschaft

(römisch drei)

6.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen2 3

(römisch eins)

6.3

Projekt- und Qualitätsmanagement

römisch eins

7.

Bewegung und Sport

(römisch vier a)

 

Alternative Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Zweite lebende Fremdsprache4

(römisch eins)

 

Wein- und Obstbau – Spezialgebiete2 5

römisch eins

 

Freigegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Konversation in lebenden Fremdsprachen

(römisch zwei)

 

Zweite lebende Fremdsprache

(römisch eins)

 

Computerunterstützte Textverarbeitung

(römisch drei)

 

Qualitätsmanagement

(römisch eins)

 

Bewegung und Sport

(römisch vier a)

 

Unverbindliche Übungen

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Musikerziehung

(römisch vier a)

 

Bewegung und Sport

(römisch vier a)

 

Lerntechnik und Teambildung

römisch drei

 

Förderunterricht6

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Deutsch

(römisch eins)

 

Englisch

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

(römisch eins)

 

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

(römisch eins)

1  Im II. oder III. Jahrgang mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von höchstens einer Wochenstunde von der Gesamtwochenstundenzahl.

2  Mit Übungen.

3  Inklusive Übungsfirmen.

4  Vier Wochenstunden wahlweise mit „Wein- und Obstbau – Spezialgebiete“.

5  Vier Wochenstunden wahlweise mit „Zweite lebende Fremdsprache“.

6  Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.