Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 26. Juni 2018 |
Teil römisch drei |
98. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2015,) hinterlegt:
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Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Angola |
16. September 2015 |
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Palästina |
17. Mai 2018 |
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Kurz