BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 11. Juni 2018

Teil römisch drei

90. Kundmachung:

Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

90. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Finnland am 31. Mai 2018 seine Annahmeurkunde zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2015,) hinterlegt.

Kurz