Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 11. Juni 2018 |
Teil römisch drei |
90. Kundmachung: | Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Finnland am 31. Mai 2018 seine Annahmeurkunde zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2015,) hinterlegt.
Kurz