Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 14. Mai 2018 |
Teil römisch drei |
83. Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1882 Ausschussbericht 1927 Sitzung 173. Bundesrat:, Ausschussbericht 8799 Sitzung 814.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in georgischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 3, des Protokolls erfolgten am 17. Juli 2012 bzw. 5. Dezember 2012; gemäß derselben Bestimmung sind das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. März 2013 in Kraft getreten.
Kurz
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 60/2006.