Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 25. Jänner 2018 |
Teil römisch drei |
8. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1638 Ausschussbericht 1733 Sitzung 190,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9849 Sitzung 870,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in hebräischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 29. November 2017 bzw. 28. Dezember 2017; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 1. März 2018 in Kraft.
Kurz