Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 7. Mai 2018 |
Teil römisch drei |
73. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien1 am 26. März 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2018,) hinterlegt und dabei Erklärungen gemäß Artikel 4, Absatz 8,, Artikel 17, Absatz 4,, Artikel 18, Absatz 4 und Artikel 19, Absatz 4, des Zusatzprotokolls sowie eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass die Anwendbarkeit des gegenständlichen Zusatzprotokolls vom Vereinigten Königreich auf Gibraltar erstreckt wird.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 182].