BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 4. Mai 2018

Teil römisch drei

70. Kundmachung:

Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

70. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 29. Dezember 2017 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2005, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2009,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 213 aus 2017,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2017,) hinterlegt.

Kurz