Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 23. April 2018 |
Teil römisch drei |
64. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Malta am 14. März 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 274 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2016,) hinterlegt.
Kurz