Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 23. April 2018 |
Teil römisch drei |
61. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2015,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
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Mauritius1 |
17. Juni 2016 |
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Senegal |
25. August 2016 |
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Tunesien |
18. Juli 2017 |
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Türkei1 |
11. Juli 2016 |
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Österreich hat gegen die Erklärung der Türkei zu Zypern am 15. Juni 2017 eine Einwendung1 erhoben.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 181].