BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 23. April 2018

Teil römisch drei

58. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

58. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2004,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 172 aus 2017,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Georgien

4. April 2018

Jordanien1

21. Dezember 2017

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.9].