Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 23. April 2018 |
Teil römisch drei |
58. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2004,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 172 aus 2017,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Georgien |
4. April 2018 |
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Jordanien1 |
21. Dezember 2017 |
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Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.9].