Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 16. April 2018 |
Teil römisch drei |
52. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 200 aus 2017,) hinterlegt:
|
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
|
|
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik1 |
23. März 2018 |
|
|
Schweiz1 |
14. Dezember 2017 |
|
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].