BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. April 2018

Teil römisch drei

43. Kundmachung:

Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

43. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Panama am 6. Dezember 2017 die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2017,) ratifiziert.

Gemäß Artikel 121, Absatz 5, des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2002, idgF) wird die Änderung für Panama mit 6. Dezember 2018 in Kraft treten.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande die Anwendbarkeit der Änderung mit Wirkung vom 21. Dezember 2017 auf Aruba erstreckt.

Kurz