BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. April 2018

Teil römisch drei

41. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

41. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 22. März 2018 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2014,) hinterlegt.

Kurz