Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 16. April 2018 |
Teil römisch drei |
41. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 22. März 2018 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2014,) hinterlegt.
Kurz