Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 22. März 2018 |
Teil römisch drei |
31. Kundmachung: | Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der IAEO hat Mexiko am 16. Februar 2018 seine Beitrittsurkunde zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2018,) hinterlegt.
Kurz