BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 27. Dezember 2018

Teil römisch drei

222. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

222. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg1 am 14. Dezember 2018 den bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde unter Ziffer 1 gemäß Artikel 8, Absatz 2, des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen Bundesgesetzblatt Nr. 296 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 198 aus 2017,) angebrachten Vorbehalt zurückgenommen.

Kurz

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 216/2000.