BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 27. Dezember 2018

Teil römisch drei

221. Kundmachung:

Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

221. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur1 am 12. Dezember 2018 mit Wirkung vom selben Tage eine Erklärung gemäß Artikel 298, Absatz eins, Litera a, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2018,) abgegeben.

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].