Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 27. Dezember 2018 |
Teil römisch drei |
221. Kundmachung: | Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur1 am 12. Dezember 2018 mit Wirkung vom selben Tage eine Erklärung gemäß Artikel 298, Absatz eins, Litera a, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2018,) abgegeben.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].