BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 4. Dezember 2018

Teil römisch drei

204. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

204. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Laut Mitteilung des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) haben die Salomonen am 11. Mai 2018 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2009,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2018,) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat Dänemark1 die Anwendbarkeit des Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 auf die Färöer-Inseln erstreckt und gleichzeitig die anlässlich der Hinterlegung der Genehmigungsurkunde abgegebene Erklärung betreffend den Ausschluss der territorialen Anwendung in Bezug auf die Färöer-Inseln zurückgenommen.

Kurz

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 116/2011 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 20/2015.