Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 29. Oktober 2018 |
Teil römisch drei |
182. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nigeria am 18. Oktober 2018 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2018,) hinterlegt.
Kurz